Verkehrswertgutachten - Wertgutachten für Haus und Immobilien - Ribnitz-Damgarten

Haus Wertgutachten durch zertifizierte Immobiliengutachter

  • Gutachten nach anerkannten Grundsätzen (BauGB und ImmowertV)
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  • Wertgutachten Haus, Wohnung, Gewerbeimmobilien u.v.m.
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Verkehrswertgutachten - Wertgutachten für Haus und Immobilien - Haus Wertgutachten durch zertifizierte Immobiliengutachter
Verkehrswertgutachten - Wertgutachten für Haus und Immobilien - Ribnitz-Damgarten

Ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaftssteuer, Scheidung oder für Bilanzierungszwecke – Bei uns erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten – umgangssprachlich auch als Immobilien Wertgutachten oder Wertgutachten Haus bezeichnet – ist ein fundiertes Gutachten über den Marktwert einer Immobilie. Darin ermittelt ein unabhängiger Immobiliengutachter den sogenannten Verkehrswert (gleichbedeutend mit Marktwert) einer Liegenschaft zu einem bestimmten Stichtag. Der Verkehrswert entspricht dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für die Immobilie voraussichtlich erzielt werden kann, wobei alle wertrelevanten Merkmale des Objekts sowie die rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden – außergewöhnliche persönliche Umstände bleiben unberücksichtigt. Rechtsgrundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB), der eine einheitliche Definition vorgibt: Demnach stellt der Verkehrswert den Preis dar, der unter normalen Marktbedingungen für ein Grundstück oder eine andere Immobilie zum Wertermittlungsstichtag erzielt werden könnte (unter Berücksichtigung von Lage, Eigenschaften und Beschaffenheit der Immobilie, ohne Einfluss von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen). Ein Verkehrswertgutachten wird nach anerkannten Standards (insbesondere der Immobilienwertermittlungsverordnung, ImmoWertV) erstellt und dokumentiert transparent, wie der Wert zustande kommt. Es liefert eine objektive und nachvollziehbare Bewertung einer Immobilie und dient häufig bei wichtigen Entscheidungen im Immobilienbereich.

Haus Wertgutachten - Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Immobiliengutachter

Wann und warum braucht man ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten kann in vielen Situationen sinnvoll oder sogar notwendig sein. Im Folgenden einige häufige Anlässe, wann und warum ein solches Wertgutachten für Haus oder andere Immobilien benötigt wird:

  • Immobilienverkauf oder -kauf: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, hilft ein Verkehrswertgutachten bei der realistischen Preisfindung. Es stellt sicher, dass der Angebotspreis angemessen ist, was die Verkaufschancen erhöht und eine sachliche Basis für Preisverhandlungen bietet. Umgekehrt können Käufer bei einem Immobilienkauf durch ein Gutachten prüfen, ob der verlangte Kaufpreis fair ist und welche eventuellen Mängel oder Sanierungskosten zu berücksichtigen sind. So schützt ein Wertgutachten fürs Haus Käufer und Verkäufer vor finanziellen Nachteilen und sorgt für Transparenz.
  • Erbschaft und Schenkung: Im Erbfall oder bei Schenkungen verlangt das Finanzamt die Bewertung des Immobilienvermögens zur Festsetzung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Dabei wird der Steuerwert der Immobilie vom Finanzamt nach standardisierten Verfahren ermittelt, was oft zu überhöhten Wertansätzen führt. Ein Verkehrswertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen kann hier den tatsächlichen (meist niedrigeren) Marktwert nachweisen, um die Steuerlast zu senken. Das deutsche Bewertungsrecht sieht explizit vor, dass der Steuerpflichtige einen niedrigeren Verkehrswert durch ein Gutachten nachweisen kann (vgl. § 198 BewG). Insbesondere seit Änderungen im Jahr 2023 bewertet das Finanzamt Immobilien häufig höher als zuvor, wodurch Freibeträge schneller überschritten werden – ein eigener Gutachter kann diesen Wert jedoch mit einem individuellen Gutachten widerlegen. Wichtig ist, dass das Gutachten bestimmten Anforderungen genügt, damit das Finanzamt es anerkennt (idealerweise von einem öffentlich bestellten und vereidigten oder einem zertifizierten Sachverständigen erstellt). Ein korrektes Verkehrswertgutachten wurde in der Praxis schon oft erfolgreich genutzt, um Einspruch gegen zu hohe Steuerbewertungen einzulegen und Erbschaftssteuer zu sparen. Darüber hinaus hilft es Erbengemeinschaften, den Wert einer geerbten Immobilie objektiv festzustellen, was Streit zwischen Erben vorbeugen kann.
  • Scheidung und Vermögensaufteilung: Bei einer Scheidung muss das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden. Gehört eine Immobilie dazu, ist ihr Verkehrswert entscheidend, um einen fairen Zugewinnausgleich zu erzielen. Ein Verkehrswertgutachten schafft Klarheit über den Hauswert und dient beiden Parteien sowie dem Gericht als neutrale Grundlage. So können langwierige Auseinandersetzungen vermieden werden, da ein objektives Gutachten die Grundlage für eine gerechte Aufteilung legt.
  • Finanzierung und Beleihung: Banken und Kreditgeber orientieren sich bei der Immobilienfinanzierung am Beleihungswert. Zwar führen Banken oft eigene Bewertungen durch, doch insbesondere bei komplexen Objekten oder zur Absicherung hoher Darlehen kann ein externes Verkehrswertgutachten verlangt werden. Für Kreditnehmer bietet es zudem Sicherheit, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen, um weder Überfinanzierungen noch Fehlbeleihungen einzugehen.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen und weitere Fälle: In vielen rechtlichen Streitfällen rund um Immobilien wird ein neutrales Gutachten benötigt. Beispiele sind Zwangsversteigerungen (das Vollstreckungsgericht setzt den Verkehrswert fest und bedient sich dazu meist eines Gutachtens), Entschädigungsfälle (z. B. bei Enteignungen oder Entschädigungen muss der Verkehrswert ermittelt werden) oder Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Auch bei Bilanzierungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) benötigen Unternehmen den beizulegenden Zeitwert ihrer Immobilien, der dem Verkehrswert entspricht. In all diesen Fällen schafft ein Verkehrswertgutachten Rechtssicherheit und wird von Gerichten, Behörden sowie Geschäftspartnern anerkannt.

Zusammengefasst: Immer wenn Klarheit über den objektiven Wert einer Immobilie benötigt wird, sei es aus steuerlichen, rechtlichen oder finanziellen Gründen, liefert das Verkehrswertgutachten die notwendige Grundlage. Es schützt vor Fehleinschätzungen und ermöglicht fundierte Entscheidungen – für private Hauseigentümer ebenso wie für Käufer, Erben, Investoren oder Unternehmen.

Wer erstellt Verkehrswertgutachten?

Die Qualifikation des Gutachters spielt bei Verkehrswertgutachten eine entscheidende Rolle. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung "Sachverständiger/Gutachter" für Immobilienbewertungen rechtlich nicht geschützt – theoretisch darf sich jeder so nennen. Ein seriöses Verkehrswertgutachten darf jedoch ausschließlich von qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Dazu zählen im Wesentlichen:

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – Dies sind Gutachter, die von einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder von einer Architektenkammer aufgrund besonderer Sachkunde offiziell bestellt und vereidigt wurden. Sie sind auf einem Fachgebiet (hier Immobilienbewertung) geprüft und zur unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung verpflichtet. Gerichte und Behörden vertrauen in der Regel solchen öffentlich bestellten Sachverständigen, da diese nachweislich hohen Qualitätsstandards genügen. Oft sind es Architekten oder Bauingenieure mit zusätzlicher Bewertungsausbildung.
  • Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung – Diese Gutachter haben eine Zertifizierung nach anerkannten Normen (z. B. DIN EN ISO/IEC 17024) oder durch staatlich anerkannte Stellen erworben. Sie verfügen ebenfalls über nachgewiesene Fachkenntnisse und Erfahrung. DIN-zertifizierte Gutachter müssen strenge Prüfungen bestehen und ihre Kompetenz regelmäßig nachweisen. Ihre Gutachten werden von Banken und Versicherungen meist akzeptiert und können vor Gericht Bestand haben.
  • Gutachterausschüsse – Hierbei handelt es sich um unabhängige Kollegialgremien auf kommunaler oder Landesebene (meist angesiedelt bei den Kataster- oder Vermessungsämtern). Die örtlichen Gutachterausschüsse erstellen auf Antrag ebenfalls Verkehrswertgutachten (gegen Gebühr) und führen Kaufpreissammlungen. Ein Vorteil: Ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses wird in Steuerangelegenheiten von Finanzämtern automatisch anerkannt. Allerdings können die Bearbeitungszeiten länger sein und die Kosten sind – je nach Bundesland – durch Gebührenordnungen festgelegt (siehe unten).
  • Freie Sachverständige – Darunter versteht man Gutachter ohne öffentliche Bestellung oder formale Zertifizierung. Auch viele Makler oder Bauingenieure bieten Bewertungen an. Hier ist besondere Sorgfalt geboten: Qualifizierte freie Gutachter können zwar fachlich versierte Bewertungen abgeben, jedoch sollten Auftraggeber unbedingt auf Referenzen, Ausbildung und Erfahrung achten. Jeder seriöse Gutachter verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse, oft erworben in speziellen Lehrgängen, und über praktische Erfahrung. Wichtig: Gutachten von Personen ohne anerkannte Qualifikation werden von Behörden oder Gerichten in der Regel nicht anerkannt.

Für den Laien ist es empfehlenswert, einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass das Verkehrswertgutachten fachgerecht und rechtssicher ist. Solche Experten handeln unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft und müssen strenge Anforderungen erfüllen. Letztlich kommt es weniger auf den Titel des Gutachters an, sondern auf dessen Kompetenz und Qualifikation, sowie darauf, dass das Gutachten nach den normierten Verfahren erstellt wurde und dem Zweck angemessen ist. Mit bundesweit öffentlich bestellten und vereidigten sowie zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung ist Bauexperts für Sie immer die richtige Adresse, wenn es um ein Verkehrswertgutachten geht.

Ablauf der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Der Prozess, bis Sie Ihr fertiges Verkehrswertgutachten in den Händen halten, läuft typischerweise in mehreren Schritten ab:

  1. Vorgespräch und Auftrag: Zunächst nimmt der Kunde Kontakt mit dem Sachverständigen auf. In einem unverbindlichen Vorgespräch werden Anlass und Umfang der Bewertung besprochen und der Gutachter erläutert, welche Informationen benötigt werden. Seriöse Gutachter beraten im Vorfeld und erstellen ein Angebot. Sobald der Auftrag erteilt ist (häufig wird ein schriftlicher Gutachtenvertrag geschlossen), beginnt die Vorbereitung.
  2. Zusammentragen von Unterlagen: Der Gutachter benötigt eine Reihe von Dokumenten und Informationen zur Immobilie. Dazu zählen in der Regel Grundbuchauszug, Flurkarte/Lageplan, Gebäudepläne und Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Angaben zu Rechte und Lasten (z. B. Baulastenverzeichnis, Grunddienstbarkeiten, Erbbaurechtsvertrag falls Erbpacht), ggf. Altlastenauskünfte, Mietverträge bei vermieteten Objekten, aktueller Energieausweis, Nachweise über durchgeführte Modernisierungen, etc.. Ihr Gutachter wird Sie informieren, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind. Gegebenenfalls hilft er auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen (z. B. Einsicht in das Grundbuch oder Anforderung der Bodenrichtwerte beim Gutachterausschuss). Dieser Schritt ist wichtig, damit die Bewertung auf vollständigen und korrekten Daten basiert. Je nach Immobilie kann das Zusammenstellen der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen.
  3. Vorbereitung und Terminabsprache: Liegen alle notwendigen Informationen vor, vereinbart der Sachverständige einen Ortstermin zur Besichtigung der Immobilie. Vorab sichtet er bereits die Unterlagen und führt erste Markt- und Standortrecherchen durch (z. B. Auswertung der Bodenrichtwerte und Vergleichspreise ähnlicher Immobilien in der Lage). Damit ist der Gutachter optimal vorbereitet, um vor Ort gezielt alle Details aufzunehmen.
  4. Besichtigung der Immobilie (Ortstermin): Die In-Augenschein-Nahme der Immobilie ist ein Kernstück des Verkehrswertgutachtens. Der Gutachter begeht alle Räume und das Grundstück, beurteilt den baulichen Zustand und die Ausstattung und dokumentiert eventuelle Schäden oder Mängel. Er macht Fotografien zur Beweissicherung und prüft die Objektgröße (Wohn-/Nutzflächen) gegebenenfalls nach. Bei der Besichtigung werden sämtliche wertbeeinflussenden Eigenschaften festgehalten – von der Lage und Umgebung (Mikrolage) über die Gebäudesubstanz bis hin zu besonderen Ausstattungsmerkmalen. Ein solcher Ortstermin dauert je nach Objektgröße meist ein bis zwei Stunden. Tipp: Als Eigentümer sollten Sie dem Gutachter Zugang zu allen Bereichen ermöglichen und relevante Unterlagen (s.o.) bereithalten; als Käufer können Sie nach Absprache beim Termin anwesend sein, um offene Fragen zu klären.
  5. Analyse und Berechnung: Im Anschluss an die Besichtigung wertet der Sachverständige alle gesammelten Informationen aus. Er wendet – gemäß ImmoWertV – die geeigneten Wertermittlungsverfahren an: bei Bedarf Vergleichswert, Sachwert und/oder Ertragswert (oft werden mehrere Verfahren herangezogen und die Ergebnisse verglichen). Zum Beispiel wird bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus häufig das Vergleichswertverfahren (auf Basis jüngst erzielter Verkaufspreise ähnlicher Objekte) genutzt, während bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus das Ertragswertverfahren (basierend auf Mieterträgen) im Vordergrund steht. Der Gutachter berechnet den Bodenwert des Grundstücks (anhand der offiziellen Bodenrichtwerte und objektspezifischer Zu- und Abschläge) und ermittelt den Gebäudewert nach dem Sachwertverfahren (auf Grundlage von Herstellkosten und Altersabschreibung) oder ermittelt den Marktwert über geeignete Vergleichsfaktoren. Alle Rechenschritte werden nachvollziehbar dokumentiert. Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten kann der Gutachter zusätzlich Marktdatenbanken oder die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses zu Rate ziehen, um seine Ergebnisse zu plausibilisieren.
  6. Erstellung des Gutachten-Dokuments: Nachdem die Bewertung abgeschlossen ist, wird das Gutachten selbst verfasst. Ein Verkehrswertgutachten ist ein ausführlicher Bericht (nicht selten 30–50 Seiten oder mehr, je nach Objekt), der folgende Elemente enthält: Beschreibung der Immobilie (Lage, Art, Baujahr, Größe, Nutzung, Ausstattung), Darstellung der rechtlichen Verhältnisse (Eigentumsverhältnisse, grundbuchliche Rechte und Lasten, Baurecht, Denkmalschutz falls relevant), Marktanalyse (Beschreibung der aktuellen Marktlage und der regionalen Preisentwicklung), Angaben zu den angewandten Bewertungsverfahren, die detaillierte Berechnung des Verkehrswerts mit Zwischenresultaten und ein Fazit mit dem ermittelten Wert. Zusätzlich gehören Anhänge dazu, z. B. Flurkarten, Fotodokumentation, Berechnungsformulare, Quellen und ggf. die Auftragserteilung. Der Gutachter prüft das Ergebnis auf Stimmigkeit (Plausibilisierung) und unterschreibt das Gutachten. Häufig wird es in gebundener Form und/oder als PDF dem Auftraggeber übergeben.
  7. Nachbesprechung und Service: Ein guter Sachverständiger steht auch nach Übersendung des Gutachtens für Rückfragen zur Verfügung. In vielen Fällen wird dem Auftraggeber angeboten, das Gutachten gemeinsam durchzusprechen, um sicherzugehen, dass alle Inhalte verständlich sind. Gerade für Laien ist dies hilfreich, da Verkehrswertgutachten naturgemäß technische und rechtliche Fachbegriffe enthalten. Der Prozess vom Auftrag bis zum fertigen Gutachten kann, abhängig von Objekt und Umfang, mehrere Wochen dauern (oft etwa 2–6 Wochen). Bei dringenden Fällen oder überschaubaren Aufgaben (z. B. Eigentumswohnung ohne Besonderheiten) geht es manchmal schneller; das sollte im Voraus mit dem Gutachter besprochen werden.

Durch diesen klar strukturierten Ablauf wird sichergestellt, dass das Ergebnis – der ermittelte Immobilienwertfundiert, nachvollziehbar und aktuell ist. Der Auftraggeber erhält eine transparente Wertermittlung, die im Bedarfsfall vor Dritten (Interessenten, Ämtern, Gerichten) standhält.

Welche Immobilien können mit einem Verkehrswertgutachten bewertet werden?

Grundsätzlich lässt sich jede Art von Immobilie durch ein Verkehrswertgutachten bewerten. Professionelle Gutachter sind in der Lage, Wohnimmobilien ebenso wie gewerbliche oder spezielle Immobilien zu bewerten. Dazu zählen unter anderem:

  • Häuser: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Zweifamilienhäuser etc. – egal ob Altbau oder Neubau. Auch Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen gehören dazu. Für ein typisches Wertgutachten Haus werden Faktoren wie Wohnfläche, Grundstücksgröße, Baujahr, Zustand und Lage detailliert analysiert.
  • Eigentumswohnungen: Wohnungseigentum in Mehrparteienhäusern kann mit Vergleichswert- oder Sachwertverfahren bewertet werden. Hier fließen Faktoren wie die Wohnlage, die Hausgeldhöhe, der Zustand der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums, die Größe und Ausstattung der Wohnung sowie eventuelle Sondernutzungsrechte (z. B. Stellplatz) ein.
  • Gewerbeimmobilien: Bürogebäude, Ladenlokale, Produktions- und Lagerhallen, Logistikimmobilien, Autohäuser, Einkaufszentren, Hotels, Gaststätten, Sozialimmobilien (Pflegeheime, Kliniken) und Freizeitimmobilien wie Ferienanlagen – all das fällt unter gewerbliche oder spezielle Immobilien. Solche Objekte sind oft komplexer in der Bewertung, aber erfahrene Gutachter verfügen über das nötige Know-how, um auch Spezialimmobilien sachgerecht zu bewerten. Bei renditeorientierten Objekten steht meist das Ertragswertverfahren im Vordergrund, ergänzt um Analysen der Mietverträge, Auslastung und Branche.
  • Unbebaute Grundstücke: Auch Baugrundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen werden bewertet. Hier wird hauptsächlich der Bodenwert (aus Bodenrichtwerten und objektspezifischen Eigenschaften) ermittelt, unter Berücksichtigung von Bebaubarkeit, Lage und Größe. Verkehrswertgutachten kommen z. B. zum Einsatz, wenn ein Grundstück verkauft oder als Sicherheiten eingesetzt werden soll.
  • Besondere Fälle: Grundstücke mit Erbbaurecht (Erbpacht) können bewertet werden – der Gutachter berücksichtigt dann den Erbbaurechtsvertrag und die Restlaufzeit des Erbbaurechts. Denkmalschutz-Immobilien sind ebenfalls bewertbar; hier fließt u. a. der Sanierungsaufwand und mögliche steuerliche Aspekte mit ein. Selbst exotische Immobilien wie Schlösser oder Kirchen lassen sich mit den allgemeinen Methoden unter Zuhilfenahme spezieller Vergleichsdaten bewerten.

Kurz gesagt: Vom kleinen Apartment über das klassische Wertgutachten für ein Haus bis zur großen GewerbeimmobilieVerkehrswertgutachten decken alle Immobilienarten ab. Gute Sachverständige erfassen dabei auch Besonderheiten und wertbeeinflussende Umstände des jeweiligen Objekts. So werden beispielsweise Hochwassergefährdung, Belastungen durch Lärm oder Emissionen, langfristige Mietbindungen oder eingetragene Rechte und Lasten (Wegerechte, Nießbrauch, Denkmalschutzauflagen etc.) und auch ein etwaiger Instandhaltungsrückstau explizit in der Wertermittlung berücksichtigt und deren Einfluss auf den Wert ausgewiesen. Dadurch ist gewährleistet, dass das Gutachten dem individuellen Objekt gerecht wird, egal welcher Art.

Welche Faktoren beeinflussen den Verkehrswert?

Der Immobilienwert wird von einer ganzen Reihe an Faktoren bestimmt. Keine Immobilie gleicht der anderen, und entsprechend fließen zahlreiche Aspekte in eine Verkehrswertermittlung ein. Zu den wichtigsten Faktoren, die den Verkehrswert einer Immobilie beeinflussen, gehören unter anderem:

  • Lage: Die Makrolage (Region, Stadt, Umfeld) und Mikrolage (direkte Nachbarschaft, Infrastruktur) sind oft der wichtigste Wertfaktor. Ein Haus in gefragter Stadtlage erzielt einen höheren Wert als das gleiche Haus auf dem Land. Kriterien sind z. B. Anbindung an Verkehr und ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Lärmpegel, Aussicht, Nachbarschaftsumfeld und Entwicklungsperspektiven des Quartiers. Der bekannte Maklerspruch „Lage, Lage, Lage“ unterstreicht diesen Einfluss.
  • Grundstücksgröße und -beschaffenheit: Die Fläche des Grundstücks und dessen Eigenschaften spielen eine Rolle. Ein großes Grundstück oder ein Baugrundstück in guter Lage treibt den Wert. Form und Zuschnitt (z. B. breiter Straßenfrontanteil), Topografie (ebenerdig oder Hanglage), Ausrichtung (Sonne) und Bodenbeschaffenheit (Tragfähigkeit, eventuelle Altlasten im Boden) können den Wert positiv oder negativ beeinflussen.
  • Gebäudetyp, Größe und Aufteilung: Die Grundrissgestaltung, Wohn- und Nutzfläche, Anzahl der Zimmer, aber auch die Bauart (Massivhaus vs. Leichtbau, Fertighaus etc.) bestimmen mit, wie attraktiv eine Immobilie am Markt ist. Eine ungünstige Raumaufteilung oder sehr kleine Zimmer können den Wert mindern, während ein durchdachter Grundriss mit hellen, großzügigen Räumen wertsteigernd wirkt. Bei Wohnungen ist z. B. die Etage (Erdgeschoss vs. Dachgeschoss) oder der Vorhandensein eines Aufzugs ein Faktor.
  • Baujahr und Zustand: Alter alleine ist kein Makel – es kommt auf den baulichen Zustand an. Entscheidend ist, wie gut die Immobilie instandgehalten wurde. Bauschäden oder erheblicher Renovierungsbedarf (Dach, Heizung, Fenster, Leitungen etc.) senken den Verkehrswert, da ein Käufer hohe Folgekosten erwarten muss. Umgekehrt erhöhen umfangreiche Modernisierungen (etwa neue Heizungsanlage, gedämmte Fassade, neue Sanitäranlagen) den Wert. Der Gutachter beurteilt daher genau den Zustand von Dach, Fassade, Innenausbau und Haustechnik. Auch Energieeffizienz fließt heute stark in die Bewertung ein – ein guter energetischer Standard (z. B. Niedrigenergiehaus, neue Wärmedämmung, effizienter Heizkessel) steigert den Wert, während ein hoher Energieverbrauch (ersichtlich im Energieausweis) wertmindernd wirken kann.
  • Ausstattung und Besonderheiten: Hier geht es um qualitative Merkmale. Hochwertige Ausstattungen – z. B. exklusive Bäder, Parkettböden, eine Einbauküche, Smart-Home-Technik, hochwertiger Garten – können den Wert erhöhen, sofern sie dem Objekt angemessen sind. Auch besondere objektspezifische Faktoren wie etwa ein Denkmalstatus, der eine aufwändige Sanierung erfordert (wirkt meist wertmindernd, wird aber steuerlich teilweise kompensiert), oder Zusatzfeatures (Swimmingpool, Sauna, Kamin etc.) spielen eine Rolle. Ebenso werden Grundstücksmerkmale wie ein schön angelegter Garten, ein alter Baumbestand oder zusätzliche Baureserve (Ausbaumöglichkeiten) berücksichtigt.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Rechte und Lasten im Grundbuch oder öffentlich-rechtliche Bedingungen beeinflussen den Marktwert. Beispiele: Ein im Grundbuch eingetragener Nießbrauch oder ein Wohnrecht für Dritte, ein bestehender Erbbaurechtvertrag, aber auch Baulasten (etwa Überfahrtsrechte für Nachbarn) oder Planungsbeschränkungen (z. B. ein strenger Bebauungsplan) können den Wert mindern, da sie die Nutzung durch den Eigentümer einschränken. Umgekehrt kann ein Grundstück im gültigen Bebauungsplan mit guter Bebaubarkeit (z. B. Möglichkeit, ein weiteres Haus zu bauen) einen Mehrwert darstellen. Der Gutachter prüft daher die rechtlichen Gegebenheiten sehr genau.
  • Marktsituation und Umfeld: Neben den objektspezifischen Merkmalen beeinflussen auch externe Faktoren den Verkehrswert. Die allgemeine Angebot-Nachfrage-Situation am Immobilienmarkt, Zinssätze für Immobilienkredite und die wirtschaftliche Lage wirken sich direkt auf Immobilienpreise aus. In einer Boomphase mit niedrigen Zinsen und hoher Nachfrage liegen die Marktwerte tendenziell höher; bei steigenden Zinsen oder in einer Marktkrise können Preise fallen. Diese Trends fließen über die Vergleichspreise und erzielbaren Mieten indirekt in die Wertermittlung ein. Ebenso relevant: besondere Entwicklungen in der Region (z. B. Ansiedlung eines neuen Arbeitgebers, Infrastrukturprojekte oder umgekehrt Abwanderungstendenzen) können sich wertsteigernd oder -mindernd auswirken.

All diese Faktoren werden vom Sachverständigen bewertet und – je nach Verfahren – mit Zu- oder Abschlägen im Gutachten berücksichtigt. Letztlich spiegelt der Verkehrswert das Gesamtbild aller Einflussfaktoren wider. Wichtig zu verstehen ist: Der Verkehrswert ist nicht immer identisch mit dem tatsächlich erzielbaren Kaufpreis. Bei sehr hoher Nachfrage (Bieterwettstreit) kann ein Käufer auch mehr bezahlen als der Gutachter als Verkehrswert ermittelt hat, während in anderen Fällen wegen individueller Mängel oder Zeitdruck ein niedrigerer Verkaufspreis akzeptiert wird. Das Verkehrswertgutachten liefert jedoch eine sachliche, vom aktuellen Markt abgeleitete Wertermittlung, anhand derer Verkäufer und Käufer ihren Preis orientieren können.

Kosten eines Verkehrswertgutachtens

Ein häufiger Aspekt, der Immobilieneigentümer und Interessenten beschäftigt, sind die Verkehrswertgutachten Kosten. Pauschal lassen sich die Kosten eines Verkehrswertgutachtens nicht beziffern, denn sie hängen von mehreren Faktoren ab: Art und Größe der Immobilie, Umfang des Gutachtens, regionaler Aufwand und nicht zuletzt der Preisstruktur des Gutachters. Dennoch lassen sich Anhaltspunkte geben:

  • Honorarmodelle: Viele freie Sachverständige berechnen ihr Honorar nach Aufwand (Stundensatz) oder orientieren sich am Wert der Immobilie. Ein häufig verwendete Honorarrichtlinie ist die des BVS e.V.. Sie gilt für die außergerichtliche Beauftragung und stellt eine unverbindliche Empfehlung für in der Immobilienbewertung tätige Sachverständige da. Einige Gutachter bieten Pauschalpreise nach Objektart an, andere haben eine Grundgebühr plus variable Zuschläge (für Mehraufwand wie schwierige Rechtsverhältnisse, besondere Objekte usw.). Im Angebot sollten alle Leistungen transparent aufgeführt sein.
  • Öffentlich-rechtliche Gebührenordnungen: Wird das Gutachten von einem Gutachterausschuss oder einem Amt erstellt, greifen oft festgelegte Gebührentabellen. Diese sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist staffeln sich die Gebühren nach dem Verkehrswert der Immobilie. Ein Beispiel: Für ein bebautes Grundstück mit 490.000 € Verkehrswert beträgt die offizielle Gebühr in Rheinland-Pfalz etwa 2.826 € netto (zzgl. MwSt), während in Schleswig-Holstein rund 1.705 € (inkl. MwSt) fällig würden. Man sieht – die Kosten können regional variieren. Generell liegen sie aber auch hier im Bereich einiger tausend Euro für typische Wohnimmobilien. Diese Gebührenmodelle gelten vor allem, wenn man den örtlichen Gutachterausschuss einschaltet. Gutachten sind in jedem Fall kostenpflichtig, egal ob durch den Ausschuss oder einen privaten Sachverständigen.
  • Kurzgutachten als Alternative: Falls kein ausführliches Verkehrswertgutachten benötigt wird, bieten viele Sachverständige auch vereinfachte Wertexpertisen oder Kurzgutachten an. Diese liefern eine Orientierung über den Hauswert, sind jedoch kürzer und verzichten auf tiefgehende Recherchen und Begründungen. Sie kosten daher deutlich weniger – oft nur einige hundert Euro. Typischerweise sind solche Kurzbewertungen aber nicht für amtliche oder rechtliche Zwecke zulässig; sie dienen eher dem privaten Gebrauch (z. B. grobe Wertschätzung vor einem geplanten Verkauf). Für verbindliche Bewertungen (z. B. fürs Finanzamt oder Gericht) ist stets das vollumfängliche Verkehrswertgutachten erforderlich.
  • Zusatzkosten: Zu den Gutachtenkosten können Nebenkosten kommen, z. B. Fahrtkosten des Gutachters bei weiter entfernten Objekten, Gebühren für Dokumente (etwa Einsicht ins Grundbuch oder Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis) oder Laboruntersuchungen (in seltenen Fällen, z. B. Bodenprobe bei Altlastenverdacht). Solche Auslagen werden üblicherweise im Vorfeld besprochen und im Angebot ausgewiesen, damit es keine Überraschungen gibt.

In vielen Fällen bewegt sich der Preis für ein Verkehrswertgutachten z. B. für ein Einfamilienhaus in einem Rahmen von etwa 2.000 € bis 4.500 €. Größere oder komplexere Objekte (etwa Gewerbeimmobilien) können teurer sein, ebenso besondere Schwierigkeiten (z. B. sehr umfangreiche Rechteprüfung, Denkmalschutzgutachten etc.). Mindestkosten von rund 2.000 € sollte man für ein vollwertiges Gutachten einkalkulieren. Wichtig ist, Kosten und Nutzen abzuwägen: Ein professionelles Gutachten verursacht zwar Kosten, kann aber im Gegenzug helfen, viel höhere Fehlentscheidungen oder steuerliche Nachteile zu vermeiden. Beispielsweise kann ein 2.500-€-Gutachten womöglich eine Überzahlung von 20.000 € beim Kauf verhindern oder eine fünfstellige Ersparnis bei der Erbschaftsteuer bringen.

Tipp: Lassen Sie sich vor Auftragserteilung ein konkretes Angebot geben. Seriöse Gutachter erläutern Ihnen, wie sich die Kosten zusammensetzen, und beraten Sie, welche Form des Gutachtens für Ihren Zweck passend ist. In manchen Fällen reicht ein einfacheres Wertgutachten zur Orientierung, in anderen ist das ausführliche Verkehrswertgutachten unumgänglich. Achten Sie darauf, dass im Honorar alle Leistungen (Besichtigung, Berechnungen, Gutachtenerstellung, zwei Ausfertigungen etc.) enthalten sind. So behalten Sie den Überblick über die Verkehrswertgutachten Kosten und erhalten eine Dienstleistung, die ihren Preis wert ist.

Fazit

Ein Verkehrswertgutachten bietet Verlässlichkeit und Transparenz in allen Immobilienangelegenheiten. Es beantwortet die zentrale Frage: „Was ist meine Immobilie wirklich wert?“objektiv, rechtssicher und nachvollziehbar. Ob für Verkauf, Kauf, Erbschaft, Scheidung oder andere Zwecke: Mit einem professionellen Immobilien-Wertgutachten treffen Sie fundierte Entscheidungen und vermeiden finanzielle Risiken. Unsere Empfehlung lautet, stets auf qualifizierte Sachverständige zurückzugreifen, damit das Gutachten aktuell, korrekt und allgemein anerkannt ist. Ein Verkehrswertgutachten verschafft Klarheit – und diese Klarheit ist die beste Basis für Ihr weiteres Vorgehen in Sachen Immobilie.

Tipp: Für eine bundesweite Suche nach einem Immobiliengutachter für Immobilienbewertung können Sie gerne auch unsere Gutachtersuche benutzen.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Ribnitz-Damgarten, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Ribnitz-Damgarten kommen bzw. sich nicht in Ribnitz-Damgarten auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Ribnitz-Damgarten - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Die Stadt Ribnitz-Damgarten liegt im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist  mit rund 15.000 Einwohnern eines der 18 Mittelzentren des Landes. Ribnitz-Darmgarten ist ein beliebter Ausflugsort und  gilt als „das Tor zu Fischland-Darß-Zingst“. Die norddeutsche Hansestadt Rostock liegt südlich von Ribnitz-Damgarten und ist ebenfalls ein angesagtes Reiseziel. Rostock ist nach Einwohnerzahl und Fläche die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns. Gekennzeichnet ist Rostock durch die gute Lage am Meer, die Hanse und deren Backsteingotik, den Hafen und der Universität Rostock. Der Rostocker Seehafen liegt östlich von Rostock, Richtung Breitling.  Nordöstlich sind die Ortsteile von Rostock durch die Rostocker Heide sehr ländlich geprägt. Im Gegensatz zum Küstenwald ist der südöstliche sowie der westliche Teil von Rostock dicht besiedelt. An Ribnitz-Damgarten grenzen außerdem noch die Städte Saal, Ahrenshagen-Daskow, Marlow, Gelbensande und Dierhagen. Die Insel Rügen und die Großstadt Stralsund sind ebenfalls unmittelbar in der Nähe von der Ribnitz-Damgarten. Stralsund ist östlich von Ribnitz-Damgarten und liegt auf der Strecke zur Insel Rügen. Die Stadt Stralsund liegt an einer Meerenge der Ostsee und wird auch „Tor zur Insel“ bezeichnet. Zusammen mit der Universitätsstadt Greifswald ist sie eines der vier Oberzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Stralsund hat rund 60.000 Einwohner und gilt als die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Altstadt trägt seit 2002 den Titel „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“ und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Sie umfasst Ortsteile der Hansestädte Stralsund und Wismar, die im Besitz von zahlreichen Enzeildenkmälern und reinen Seehäfen sind. Stralsund ist ca. 10 Kilometer von der Insel Rügen entfernt. Rügen ist Deutschlands größte Insel und ist durch zahlreiche Meeresbuchten und Lagunen stark gegliedert. Den Status des Weltnaturerbes erhielt Rügen aufgrund des gewaltigen Buchenbestands und die Kreidefelsen. Die Insel ist mit Stralsund durch den Rügenerdamm und die Rügenbrücke verbunden.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Bauamt:
    Am Markt 1

    18311 Ribnitz-Damgarten
    Tel: 03821 8934-

    Grundbuchamt:
    Amtsgericht
    Scheunenweg 10

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Unsere Dienstleistung Verkehrswertgutachten - Wertgutachten für Haus und Immobilien bieten wir u.a. auch hier an:

    • Ahrenshagen-Daskow
    • Blankenhagen
    • Dierhagen
    • Divitz-Spoldershagen
    • Fuhlendorf
    • Gelbensande
    • Graal-Müritz
    • Löbnitz
    • Marlow
    • Ribnitz-Damgarten
    • Rövershagen
    • Saal
    • Schlemmin
    • Trinwillershagen
    • Wustrow

    Einfach unverbindlich anfragen!

  • Verkehrswertgutachten

    Herr Schwind hat seine Sache außerordentlich gut gemacht. Er war stets kompetent, transparent und jederzeit erreichbar. Das Gutachten kam auch extrem schnell. Alles in allem ein Top Service mit einem tollen Ergebnis.

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    Ich beauftragte ein Verkehrswert Gutachten zum Verkauf einer Eigentumswohnung an meine Immobiliengesellschaft. Es wurde schnell und zuverlässig gearbeitet. Gerne wieder.
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  • Verkehrswertgutachten

    Herr Korkmaz hat mein Anliegen schnell und präzise bearbeitet. Ich kann und darf diesen sehr guten Baugutachter empfehlen. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Vielen Dank dafür. Liebe Grüße Hans Kasapoglu
    (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Verkehrswertgutachten

    Da wir unser Haus in Reutlingen verkaufen wollten und nicht wussten, was unsere Immobilie wert ist, kontaktierten wir die Firma Bauexperts. Der Sachverständige Herr Kämmerer hat sich auch umgehend bei uns gemeldet und einen Vororttermin mit uns vereinbart. Er erstellte uns ein Kurzgutachten/Marktwertschätzung für unser Haus. Der Makler meinte anschließend, dass der Wert im Gutachten quasi eine Punktlandung ist. Letztendlich haben wir sogar 15.000,- € mehr bekommen als Herr Kämmerer berechnet hat. Die Investition für das Gutachten war für uns eine gut angelegte Investition. Wir können die Firma Bauexperts und besonders Herrn Kämmerer nur empfehlen.
    (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Sehr empfehlungswert

    Auch wir brauchen einen Gutachter für unser Haus und haben sehr schnell einen Termin erhalten. Wir können H.Schwind Bauexperts aus Nussloch nur weiterempfehlen. Er war auch immer für weitere Fragen für uns da.
    (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein Mehrfamilienhaus

    Einwandfreie und unkomplizierte Abwicklung zum Festpreis. Auch die Terminabstimmung mit unseren Mietern wurde übernommen.
    (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Wir sind mit der Erstellung des Verkehrswertgutachten sehr zufrieden

    Wir sind mit der Abwicklung durch MDM Consulting und Bauexperts sehr zufrieden. Der Sachverständige hat sich vor Ort viel Zeit genommen, uns kompetent beraten, alle wichtigen Details innerhalb eines Besuchstermins aufgenommen. Seine Kollegin hat anschließend professionell und in angemessener Zeit unser Verkehrswertgutachten erstellt und uns in Fragen zum Ertragswertgutachten gut beraten. Das Team um Herrn Marx ist absolut weiter zu empfehlen

  • Verkehrswertgutachten

    Wir sind mit der gesamten Abwicklung rundum zufrieden. Besonders hervorheben möchten wir die gute Zusammenarbeit mit unserem Sachverständigen. Herr Korkmaz hat uns zu jeder Zeit kompetent, zuverlässig und freundlich unterstützt. Von der Anfrage bis zum Abschluss des Projekts hat alles reibungslos funktioniert und alle Arbeiten wurden fristgerecht und zeitnah durchgeführt. Absolut empfehlenswert!
    (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Kompetente Bewertung der Immobilie

    Neben einem sehr informativen und interessanten Austausch in dem Vorort Termin zur Begutachtung unserer Immobilie, haben wir ein sehr kompetente und sachverständige Bewertung erlebt. Sehr zu Empfehlen. (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Immobilienbewertung

    Problemlose Terminvereinbarung. Das gewünschte Verkehrswertgutachten wurde schnell erstellt. Bin sehr zufrieden. Danke!

  • Kompetenter Sachverständiger

    Vom ersten Gespräch bis zum Gutachten sehr kompetent. Das Gutachten wurde vom Finanzamt ohne Probleme akzeptiert. Zahle jetzt wesentlich weniger Erbschaftssteuer. Mich freuts. ... .. Vielen Dank

  • Gutachten

    Sehr nette und sachliche Beratung, es wurde sich sehr viel Zeit genommen mir Zusammenhänge zu erklären und Bewertungsrichtlinie zu erörtern. (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

  • Verkehrswertgutachten

    Wegen einer viel zu hoch berechneten Erbschaftsteuer ließ ich ein Verkehrswertgutachten erstellen. Die telefonische Erstberatung hat mir sehr geholfen. Nach dem Gespräch mit dem Bausachverständigen habe ich verstehen können, wieso in den meistens Erbschaftsangelegenheiten ein viel zu hoher Wert angenommen wird. Der Besichtigungstermin konnte zeitnah eingerichtet werden und das Wertgutachten hat auch nicht lange auf sich warten lassen. Insgesamt war das Preis / Leistungsverhältnis vollkommen in Ordnung. Durch die Ermittlung des Verkehrswertes habe ich so einiges an Erbschaftssteuer sparen können.

  • Sehr gute Arbeit

    Ich bin mit Ihren Leistungen sehr zufrieden gewesen! Wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

  • Haus Bewertung Uerdingen

    Empfehlenswert Kurzfristig Termin erhalten. Sachgerecht und kompetent . Preis gerechtfertigt. Nichts zu bemängeln. (Bewertung veröffentlicht auf www.ausgezeichnet.org)

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Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Matthews Ribnitz-Damgarten

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