Sachverständiger Ribnitz-Damgarten

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Matthews Ribnitz-Damgarten

Christian Matthews

Bausachverständiger und Baugutachter

Am Gutspark 7
18311 Ribnitz-Damgarten
Tel: 03821 899 90 10
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation 
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation 
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
  • Immobilienbetriebswirt (Diplom E.I.A)
  • Immobilienfachwirt (IHK)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Ribnitz-Damgarten steht Ihnen Herr Christian Matthews als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Christian Matthews kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Ribnitz-Damgarten, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Ribnitz-Damgarten kommen bzw. sich nicht in Ribnitz-Damgarten auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Ribnitz-Damgarten - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Ribnitz-Damgarten liegt im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist  mit rund 15.000 Einwohnern eines der 18 Mittelzentren des Landes. Ribnitz-Darmgarten ist ein beliebter Ausflugsort und  gilt als „das Tor zu Fischland-Darß-Zingst“. Die norddeutsche Hansestadt Rostock liegt südlich von Ribnitz-Damgarten und ist ebenfalls ein angesagtes Reiseziel. Rostock ist nach Einwohnerzahl und Fläche die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns. Gekennzeichnet ist Rostock durch die gute Lage am Meer, die Hanse und deren Backsteingotik, den Hafen und der Universität Rostock. Der Rostocker Seehafen liegt östlich von Rostock, Richtung Breitling.  Nordöstlich sind die Ortsteile von Rostock durch die Rostocker Heide sehr ländlich geprägt. Im Gegensatz zum Küstenwald ist der südöstliche sowie der westliche Teil von Rostock dicht besiedelt. An Ribnitz-Damgarten grenzen außerdem noch die Städte Saal, Ahrenshagen-Daskow, Marlow, Gelbensande und Dierhagen. Die Insel Rügen und die Großstadt Stralsund sind ebenfalls unmittelbar in der Nähe von der Ribnitz-Damgarten. Stralsund ist östlich von Ribnitz-Damgarten und liegt auf der Strecke zur Insel Rügen. Die Stadt Stralsund liegt an einer Meerenge der Ostsee und wird auch „Tor zur Insel“ bezeichnet. Zusammen mit der Universitätsstadt Greifswald ist sie eines der vier Oberzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Stralsund hat rund 60.000 Einwohner und gilt als die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Altstadt trägt seit 2002 den Titel „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“ und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Sie umfasst Ortsteile der Hansestädte Stralsund und Wismar, die im Besitz von zahlreichen Enzeildenkmälern und reinen Seehäfen sind. Stralsund ist ca. 10 Kilometer von der Insel Rügen entfernt. Rügen ist Deutschlands größte Insel und ist durch zahlreiche Meeresbuchten und Lagunen stark gegliedert. Den Status des Weltnaturerbes erhielt Rügen aufgrund des gewaltigen Buchenbestands und die Kreidefelsen. Die Insel ist mit Stralsund durch den Rügenerdamm und die Rügenbrücke verbunden.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Am Markt 1

18311 Ribnitz-Damgarten

Bauamt:
Am Markt 1

18311 Ribnitz-Damgarten
Tel: 03821 8934-

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Scheunenweg 10

18311 Ribnitz-Damgarten

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